URTEIL
Verfassungsschutz darf Scientology überwachen
Das Urteil ist rechtskräftig: Der Verfassungsschutz darf Scientology weiter ins Visier nehmen und Material für ein Verbotsverfahren sammeln.
Münster - Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Scientology weiterhin beobachten. Ein entsprechendes Urteil vom Februar sei weiterhin rechtskräftig, wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mitteilte. Das Gericht erklärte außerdem, Scientology habe seine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zurückgenommen.
Scientology wird seit 10 Jahren beobachtet: Der Verdacht gegen die Organisation lautet Verfassungsfeindlichkeit
Bereits im Februar hatten Richter des Oberverwaltungsgerichts den Verfassungsschützern in Köln erlaubt, ihre Beobachtung fortzusetzen, die seit 1997 andauerten. Scientology wollte in einem Berufungsverfahren geltend machen, nicht verfassungsfeindlich zu sein.
Doch nach Ansicht der Richter gibt es zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass Scientology gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. Die Organisation strebe eine Gesellschaftsordnung an, mit der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt - oder zumindest eingeschränkt - werden sollten. Dies ergebe sich aus teilweise nicht zugänglichen Schriften, aber auch aus den Aktivitäten von Scientology.
Eine Revision ihres Urteils für die Beobachtung ließ das Gericht nicht zu. Deswegen hatte Scientology am 26. März eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt, die die Organisation jetzt zurückzieht.
Wenn das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgeführt werde, könnte das weitere 8 bis 10 Jahre dauern und immense Kosten auf beiden Seiten verursachen, erklärte Scientology in Berlin. Es sei daher ein Gebot der Vernunft gewesen, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben könnten.
MEHR ÜBER...
Scientology Verfassungsschutz Verbotsverfahren zu SPIEGEL WISSEN
Statt weiter eine rechtliche Auseinandersetzung zu führen, seien einige Anregungen aus dem Münsteraner Urteil nun aufgegriffen und umgesetzt worden. Als einer der ersten Schritte sei zusätzlich zu den bisherigen Satzungsbestimmungen eine "Grundsatzerklärung für Menschenrechte und Demokratie" verabschiedet worden.
Scientology wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Sekten-Experten werfen der Organisation vor, ihre Anhänger psychisch und finanziell abhängig zu machen. Nach Einschätzung der Innenminister von Bund und Ländern ist die Organisation auch verfassungsfeindlich.
Sie wollen ein Verbotsverfahren prüfen. Die 17 Ressortchefs beauftragten im Dezember die Verfassungsschutzbehörden damit, Material zu sammeln, das zu einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren führen könnte.
fat/AP/dpa
Quelle: Spiegel/FAT/AP/DPA
Verfassungsschutz darf Scientology überwachen
Das Urteil ist rechtskräftig: Der Verfassungsschutz darf Scientology weiter ins Visier nehmen und Material für ein Verbotsverfahren sammeln.
Münster - Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Scientology weiterhin beobachten. Ein entsprechendes Urteil vom Februar sei weiterhin rechtskräftig, wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mitteilte. Das Gericht erklärte außerdem, Scientology habe seine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zurückgenommen.

Bereits im Februar hatten Richter des Oberverwaltungsgerichts den Verfassungsschützern in Köln erlaubt, ihre Beobachtung fortzusetzen, die seit 1997 andauerten. Scientology wollte in einem Berufungsverfahren geltend machen, nicht verfassungsfeindlich zu sein.
Doch nach Ansicht der Richter gibt es zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass Scientology gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. Die Organisation strebe eine Gesellschaftsordnung an, mit der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt - oder zumindest eingeschränkt - werden sollten. Dies ergebe sich aus teilweise nicht zugänglichen Schriften, aber auch aus den Aktivitäten von Scientology.
Eine Revision ihres Urteils für die Beobachtung ließ das Gericht nicht zu. Deswegen hatte Scientology am 26. März eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt, die die Organisation jetzt zurückzieht.
Wenn das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgeführt werde, könnte das weitere 8 bis 10 Jahre dauern und immense Kosten auf beiden Seiten verursachen, erklärte Scientology in Berlin. Es sei daher ein Gebot der Vernunft gewesen, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben könnten.
MEHR ÜBER...
Scientology Verfassungsschutz Verbotsverfahren zu SPIEGEL WISSEN
Statt weiter eine rechtliche Auseinandersetzung zu führen, seien einige Anregungen aus dem Münsteraner Urteil nun aufgegriffen und umgesetzt worden. Als einer der ersten Schritte sei zusätzlich zu den bisherigen Satzungsbestimmungen eine "Grundsatzerklärung für Menschenrechte und Demokratie" verabschiedet worden.
Scientology wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Sekten-Experten werfen der Organisation vor, ihre Anhänger psychisch und finanziell abhängig zu machen. Nach Einschätzung der Innenminister von Bund und Ländern ist die Organisation auch verfassungsfeindlich.
Sie wollen ein Verbotsverfahren prüfen. Die 17 Ressortchefs beauftragten im Dezember die Verfassungsschutzbehörden damit, Material zu sammeln, das zu einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren führen könnte.
fat/AP/dpa
Quelle: Spiegel/FAT/AP/DPA
Kommentar