Wie auch beim (noch) unvollendeten Thread zum Gehör/Wahrnehmung erscheint mir auch hier eine Aufteilung in Darstellung und Diskussion sinnvoll.
Im wissenschaftlichen Sinne ist Fortschritt dann denkbar, wenn Theorien/Hypothesen in irgendeiner Form bestätigt werden können, entweder direkt oder indirekt, wobei indirekt bedeuten würde, durch fehlende/unmögliche Widerlegung.
Um eine Theorie/Hypothese der Prüfung zugänglich zu machen, wird die sogenannte Operationalisierung benötigt.
Bei der Operationalisierung geht es, salopp formuliert, darum, Handlungsvorschriften für Testverfahren zu entwickeln, die es erlauben eine Theorie/Hypothese zu prüfen.
Zwei Links:
oder die etwas klarere Formulierung:
Die Operationalisierungsphase hat zentrale Bedeutung und normalerweise wird bereits hier über Sinn oder Unsinn spezifischer Testverfahren entschieden.
Der Begriff als solcher ist universell, allerdings geht es im Audiobereich meist um Testverfahren der Psychoakustik oder Kognitionspsychologie/Wahrnehmungsforschung.
Eingehende Beschäftigung mit den Erkenntnissen der Wahrnehmungsforschung insbesondere bezüglich der Eignung von Testverfahren hilft in der Operationalisierungsphase entsprechend weiter.
Nimmt man als Beispiel die Hypothese "Man kann einen Unterschied zwischen Verstärker X und Verstärker Y hören", dann drängen sich förmlich Schwierigkeiten auf, denen man in der Operationalisierung "begegnen" muß, die auch dazu führen können, daß die Theorieformulierung geändert werden muß, um Testbarkeit überhaupt zu ermöglichen.
Im Beispiel muß die Hypothese genauer formuliert werden, damit klar wird ob gemeint ist "jeder kann diesen Unterschied hören" oder "im Mittel kann der Unterschied gehört werden" oder "es gibt mindestens einen Menschen, der den Unterschied hören kann".
In der Operationalisierung müssen dann die Entscheidungen fallen über:
-) Hörtestvariante (Single-Blind, Doppel-Blind, Triple-Blind o.w.)
-) Testprotokoll
-) Testpersonen
-) Abhöranlage
-) Rahmenbedingungen
-) statistische Testverfahren und Entscheidungskritierien
unter Berücksichtigung allgemeiner und spezifischer Erkenntnisse zu Testabläufen mit menschlichen Testpersonen wie Erwartungshaltung, Konzentrationsfähigkeit, akzeptierten Fehlerraten, Testsicherheitserwägungen usw.
Gruß
Im wissenschaftlichen Sinne ist Fortschritt dann denkbar, wenn Theorien/Hypothesen in irgendeiner Form bestätigt werden können, entweder direkt oder indirekt, wobei indirekt bedeuten würde, durch fehlende/unmögliche Widerlegung.
Um eine Theorie/Hypothese der Prüfung zugänglich zu machen, wird die sogenannte Operationalisierung benötigt.
Bei der Operationalisierung geht es, salopp formuliert, darum, Handlungsvorschriften für Testverfahren zu entwickeln, die es erlauben eine Theorie/Hypothese zu prüfen.
Zwei Links:
oder die etwas klarere Formulierung:
Die Operationalisierungsphase hat zentrale Bedeutung und normalerweise wird bereits hier über Sinn oder Unsinn spezifischer Testverfahren entschieden.
Der Begriff als solcher ist universell, allerdings geht es im Audiobereich meist um Testverfahren der Psychoakustik oder Kognitionspsychologie/Wahrnehmungsforschung.
Eingehende Beschäftigung mit den Erkenntnissen der Wahrnehmungsforschung insbesondere bezüglich der Eignung von Testverfahren hilft in der Operationalisierungsphase entsprechend weiter.
Nimmt man als Beispiel die Hypothese "Man kann einen Unterschied zwischen Verstärker X und Verstärker Y hören", dann drängen sich förmlich Schwierigkeiten auf, denen man in der Operationalisierung "begegnen" muß, die auch dazu führen können, daß die Theorieformulierung geändert werden muß, um Testbarkeit überhaupt zu ermöglichen.
Im Beispiel muß die Hypothese genauer formuliert werden, damit klar wird ob gemeint ist "jeder kann diesen Unterschied hören" oder "im Mittel kann der Unterschied gehört werden" oder "es gibt mindestens einen Menschen, der den Unterschied hören kann".
In der Operationalisierung müssen dann die Entscheidungen fallen über:
-) Hörtestvariante (Single-Blind, Doppel-Blind, Triple-Blind o.w.)
-) Testprotokoll
-) Testpersonen
-) Abhöranlage
-) Rahmenbedingungen
-) statistische Testverfahren und Entscheidungskritierien
unter Berücksichtigung allgemeiner und spezifischer Erkenntnisse zu Testabläufen mit menschlichen Testpersonen wie Erwartungshaltung, Konzentrationsfähigkeit, akzeptierten Fehlerraten, Testsicherheitserwägungen usw.
Gruß
Kommentar