Um direkt mit dem ersten Punkt der Entscheidungsliste zu beginnen- die Entscheidung ist nicht so einfach.
Da bei der Festlegung auf ein Blindtestverfahren der Wunsch eine Rolle spielt, die Erwartungshaltung der Testpersonen (sowie äußere Beeinflussung durch Testleiter) auszuschließen, lohnt eine Beschäftigung mit den einzelnen Faktoren.
Nebenbei muß man berücksichtigen, daß eine Festlegung hier auch Auswirkungen auf weitere Bereiche (auch die Durchführbarkeit) haben.
Will man die Erwartungshaltung der Testteilnehmer in Bezug auf Verstärker X und Verstärker Y raushalten und gleichzeitig die Beeinflussung durch die Testleiter ausschließen, bleibt nur mindestens der Doppelblindtest übrig.
Kritisch betrachtet, hat man damit allerdings nur die direkte Erwartungshaltung ausgeschaltet, die mit dem direkten Anblick der beiden Verstärker verknüpft ist; weiterhin vorhanden ist die Erwartungshaltung, die mit dem Wissen um den Testinhalt verknüpft ist.
Dies betrifft sowohl die Gruppe, die grundsätzlich verneint, daß Klangunterschiede zwischen Verstärkern vorhanden sein könnten, als auch die Gruppe, die grundsätzlich von Klangunterschieden überzeugt sind, als auch diejenigen, die wissen, daß Verstärker X immer besser klingt, wie auch für die vom Gegenteil überzeugten.
Der Ausweg an der Stelle wäre, wie von tjobbe in anderen Foren erwähnt, die Auslegung als Triple-Blind-Test, bei dem der Testgegenstand grundsätzlich nicht bekannt gegeben wird.
Trotz der weitreichenden Unklarheit, bleibt immer noch ein Teil der Erwartungshaltung vorhanden, der allein aus dem Wissen um eine Testsituation entsteht.
Denkbarer Ausweg hier könnte eine Verschleierung der Testsituation sein, womit wir begrifflich dann beim Quadrupel-Blindtest angelangt wären.
Ein anderer Ausweg (für einen Teil der Beeinflussung) wäre die Bekanntgabe, daß Kontrolldurchgänge im Test enthalten sind, die die generelle Hörfähigkeit unter Testbedingungen mit abprüfen, womit "Unwilligkeit" von Testpersonen vielleicht verringert werden kann.
Gruß
Da bei der Festlegung auf ein Blindtestverfahren der Wunsch eine Rolle spielt, die Erwartungshaltung der Testpersonen (sowie äußere Beeinflussung durch Testleiter) auszuschließen, lohnt eine Beschäftigung mit den einzelnen Faktoren.
Nebenbei muß man berücksichtigen, daß eine Festlegung hier auch Auswirkungen auf weitere Bereiche (auch die Durchführbarkeit) haben.
Will man die Erwartungshaltung der Testteilnehmer in Bezug auf Verstärker X und Verstärker Y raushalten und gleichzeitig die Beeinflussung durch die Testleiter ausschließen, bleibt nur mindestens der Doppelblindtest übrig.
Kritisch betrachtet, hat man damit allerdings nur die direkte Erwartungshaltung ausgeschaltet, die mit dem direkten Anblick der beiden Verstärker verknüpft ist; weiterhin vorhanden ist die Erwartungshaltung, die mit dem Wissen um den Testinhalt verknüpft ist.
Dies betrifft sowohl die Gruppe, die grundsätzlich verneint, daß Klangunterschiede zwischen Verstärkern vorhanden sein könnten, als auch die Gruppe, die grundsätzlich von Klangunterschieden überzeugt sind, als auch diejenigen, die wissen, daß Verstärker X immer besser klingt, wie auch für die vom Gegenteil überzeugten.
Der Ausweg an der Stelle wäre, wie von tjobbe in anderen Foren erwähnt, die Auslegung als Triple-Blind-Test, bei dem der Testgegenstand grundsätzlich nicht bekannt gegeben wird.
Trotz der weitreichenden Unklarheit, bleibt immer noch ein Teil der Erwartungshaltung vorhanden, der allein aus dem Wissen um eine Testsituation entsteht.
Denkbarer Ausweg hier könnte eine Verschleierung der Testsituation sein, womit wir begrifflich dann beim Quadrupel-Blindtest angelangt wären.

Ein anderer Ausweg (für einen Teil der Beeinflussung) wäre die Bekanntgabe, daß Kontrolldurchgänge im Test enthalten sind, die die generelle Hörfähigkeit unter Testbedingungen mit abprüfen, womit "Unwilligkeit" von Testpersonen vielleicht verringert werden kann.
Gruß
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